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Finanzierung

Sie möchten eine unserer Leistungen in Anspruch nehmen und fragen sich, wie die Finanzierung aussieht?

Behandlungspflege:

Alle Leistungen aus dem Punkt Behandlungspflege werden bei Vorliegen einer Verordnung häuslicher Krankenpflege und nur nach Genehmigung durch die Krankenkasse mit der Krankenkasse direkt abgerechnet.

Grundpflege:

Leistungen aus dem Punkt Grundpflege werden über die Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet. Die Höhe des Sachleistungsanspruches richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Ist die Rechnungssumme höher als der Sachleistungsbetrag, wird Ihnen die Differenz als Restzahler in Rechnung gestellt. Brauchen Sie die Pflegesachleistungen nicht komplett auf, bekommen Sie Ihr anteiliges Pflegegeld von der Pflegekasse.

 

Zusätzliche Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen:

Haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen (bei Pflegegrad 1-5) und nehmen Sie zusätzlichen Betreuungsleistungen in Anspruch, können diese bis zu einer Summe in Höhe von 125,00 € und bei Vorliegen einer Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Entstehen hier Mehrkosten, wird Ihnen der Differenzbetrag als Restzahler in Rechnung gestellt.

Für einen Kostenvoranschlag zu den einzelnen Bereichen der Grundversorgung, ganz auf Ihre Belange zugeschnitten, kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer: 04531 127 127.

Das Ambulante Pflegedienst Team freut sich auf Ihren Anruf.