Logo HI AMBULANT Bad Oldenburg

Grundpflege (SGBXI):

Sofern wir – Ihr Pflegedienst – die Grundpflege bei Ihnen / mit Ihnen erbringen, ist dies eine Sachleistung und kann bei Pflegegrad 2-5 mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Zu der Grundpflege gehört das Anleiten, Unterstützen und die Hilfestellung, teilweise auch die Übernahme der Grundpflege. Hierbei achten wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Bei der Grundpflege geht es um die Teil- oder Ganzkörperwaschung mit Hilfe unserer Pflegekräfte. Die Waschungen können mit und ohne Hilfe beim Verlassen des Bettes durchgeführt werden.

Benötigen Sie Unterstützung beim Duschen oder Baden, dann sind wir Ihnen auch dort gerne behilflich.

Beim An- und Auskleiden geben wir ebenfalls Hilfestellungen, ganz nach Ihrem Bedarf. Benötigen Sie Hilfe bei der Mund-, Haar-, Bart- oder Hautpflege, sprechen Sie uns an.

Unterstützen können wir auch bei der Inkontinenzversorgung. Hierzu können wir Hilfestellungen und Versorgungsvorschläge ausarbeiten.

Benötigen Sie Hilfe beim Betten, Lagern oder Mobilisieren, erarbeiten wir gemeinsam ein Konzept und geben Hilfestellungen bzw. führen die entsprechende Hilfe aus.

Gerne klären wir Sie über Prophylaxen auf. Dies kann zu folgenden Themen sein: Sturzgefährdung, Umgang mit Schmerzen, Dekubitusrisiko. Ebenfalls zu den Themen Mangelernährung und Flüssigkeitsaufnahme können wir Beratungen anbieten.

Weitere Sachleistungen können von uns ausgeführt werden. Hierzu gehört unter anderem die Hilfestellung bei der Nahrungsauf-nahme, aber auch die Zubereitung einer Nahrung.

Wir führen mit Ihnen ein Erstgespräch, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihren Unterstützungsbedarf zu erfahren. Nach diesem Gespräch wird ein individueller, auf Sie zugeschnittener Kostenvoranschlag erstellt.

Hier gelangen Sie zu einem unserer Beispielkostenvoranschläge.

Erhöht oder verringert sich der Unterstützungsbedarf bei Ihnen, führen wir einen Folgebesuch durch und erstellen einen neuen individuellen Kostenvoranschlag mit den geänderten Leistungen. Wir leiten auch gern Angehörige bei der Grundpflege an und geben so Sicherheit, wenn Sie als Angehörige zum Teil die Pflege übernehmen.

Sie bekommen Besuch vom MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) und möchten durch uns eine fachliche Begleitung?

Dann sprechen Sie uns gerne an!

 

Behandlungspflege (SGB V):

Die Behandlungspflege wird von einer/m Ärztin/Arzt auf dem Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ausgestellt. Diese Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und können ohne einen Pflegegrad durchgeführt werden, wenn die Verordnung der Ärztin/des Arztes vorliegt. Die verordneten Tätigkeiten werden durch unsere Fachkräfte ausgeführt.

Wir unterstützen Sie bei der Medikamentenverwaltung und Medikamentengabe.

Sie haben eine Wunde, die regelmäßig mit Verbandswechseln versorgt werden soll oder benötigen regelmäßig Injektionen – dann sprechen Sie uns an!

Tragen Sie Kompressionsstrümpfe oder Kompressionsverbände und benötigen dabei Hilfe beim Anziehen/Anlegen oder Ausziehen/Abnehmen? Dann sind wir Ihnen gerne behilflich.

Besitzen Sie einen künstlichen Zugang z.B. in Form einer Magensonde (PEG), dann helfen wir Ihnen bei der Sondennahrung und Versorgung.

Sind Sie im Besitz eines Katheters und/oder eines Stomas und benötigen Hilfe bei der Versorgung/Pflege? Dann helfen wir Ihnen bei der Versorgung/Pflege.

Zusätzliche Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen (§ 43b SGB XI):

Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125,00 € monatlich/ pro Kalenderjahr 1.500,00 € Entlastungsleistungen zu. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse nicht direkt ausgezahlt, sondern wird nach dem Rückerstattungsprinzip erstattet und steht Ihnen zusätzlich zu den normalen Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.

Für diesen Betrag können Sie bei uns folgende Angebote je nach Verfügbarkeit in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen bei der Arbeit im Haushalt. Dazu gehören hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigen der Wohnung, Hilfe bei der Wäsche oder die Übernahme des Einkaufes von Drogerie und Lebensmitteln. Sind Sie im Besitz des Pflegegrades 1, dann können wir über die Entlastungsleistungen auch die Grundpflege erbringen und über die Pflegekasse abrechnen.

Haben Sie einen Arzttermin und wünschen eine Begleitung, können wir dies je nach Verfügbarkeit anbieten und über die Entlastungsleistungen abrechnen.

Gehen Sie gerne spazieren oder spielen ein Spiel und wünschen eine Begleitung? Dann können wir dies auch je nach Verfügbarkeit anbieten. Diesen Einsatz können wir ebenfalls über die Entlastungsleistungen abrechnen.

Sie benötigen bei hier nicht aufgeführten Leistungen Hilfe oder Entlastung? Dann melden Sie sich gerne bei uns und wir gucken, was möglich ist.

Beratungseinsätze (§37 Abs.3 SGB XI):

Beratung macht Sinn!

Wenn Sie eine pflegebedürftige Person selbst pflegen, bedeutet es, große Verantwortung zu übernehmen. Mit dieser Situation lassen wir Sie nicht alleine!

Deshalb stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist es wichtig, dass die häusliche Versorgung gut aufgestellt ist. Deshalb verpflichten Sie sich, dass die häusliche Pflegesituation regelmäßig durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst überprüft wird. Bei diesen Besuchen geht es um die Beratung und Unterstützung der Pflegeperson, um allgemeine Beratung zur Pflege, zu Pflegehilfsmitteln und um Pflegekurse. Sollten Sie oder Ihre Pflegeperson Fragen zur Wohnraumanpassung oder Pflegegraden haben, können wir diese ebenfalls besprechen.

Für einen Beratungsbesuch nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Telefon 04531- 127 127

Die Beratungseinsätze finden je nach Pflegegrad bis zu 4x jährlich statt.

  • Pflegegrad 1- 3 alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 - 5 alle 3 Monate

Verhinderungspflege

Besitzen Sie einen Pflegegrad 2 oder höher und länger als 6 Monate, dann haben Sie pro Kalenderjahr einen Anspruch auf Verhinderungspflege durch den ambulanten Pflegedienst. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse für max. 42 Tage und max. 1.612,00 €. Sie können den Betrag um 50% aufstocken, indem Sie bei der Pflegekasse die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beantragen. Dann erhöht sich die Summe um 806,00 €. Ihnen stehen dann 2.418,00 € zur Verfügung.

Die Verhinderungspflege ist sinnvoll, wenn Ihre Pflegeperson Urlaub machen möchte oder erkrankt ist und sich für einen bestimmten Zeitraum (max. 42 Tage) nicht um Sie kümmern kann.

Alle hier beschriebenen Leistungen können auch als Private Leistung erbracht werden.

Hausnotruf

Wir sind auch außerhalb unserer Bürozeiten für Sie erreichbar. Dies bedeutet 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Deshalb können wir im Notfall durch examiniertes Fachpersonal schnellstmöglich reagieren und Soforthilfe leisten und können somit pflegenden Angehörigen eine hohe Belastung abnehmen.

Krankenhausvermeidungspflege

Diese Art von Pflege wird durch eine/n Ärztin/Arzt verordnet und wird von der Krankenkasse bezahlt. Hierbei geht es um die Grundversorgung in der Häuslichkeit, wenn die Diagnose für einen Pflegegrad nicht ausreicht und der weitere Aufenthalt im Krankenhaus nicht begründet werden kann.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf unter 04531 – 127 127. Wir freuen uns!